Geschäftsbereich Videoüberwachung
Das Tätigkeitsfeld umfasst:
- Beratungen zur rechtlichen Zulässigkeit von Videoüberwachungen
- Projektberatung zur Auswahl und Installation von entsprechenden Videosystemen
- Installation und Service an Videoanlagen
Die verdeckte Videoüberwachung regelt der Gesetzgeber als nur zulässig im Ausnahmefall. Voraussetzungen sind das berechtigte Interesse des Auftraggebers, der Verdacht einer Straftat und eine zeitliche Begrenzung des Videoeinsatzes.
Im Rahmen des verdeckten Videoeinsatzes profitiert der Auftraggeber von unseren langjährigen Erfahrungen bei der Beweissicherung.
Die Videodokumentationen sind gerichtsverwertbar.